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IGel-Leistungen sind medizinische Leistungen, die nicht zwingend medizinisch
notwendig
oder noch nicht anerkannt (weil zu neu) sind und daher von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht bezahlt werden.
Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und
notwendigen Patientenversorgung hinaus.
Abrechnungsgrundlage ist hierbei die “Gebührenordnung für Ärzte” (GOÄ).
Hier finden Sie Videos, die
Ihnen unsere "IGeL-Leistungen" und Praxisbesonderheiten näher erläutern.
Wir bieten Ihnen in unserer Praxis im Einzelnen an:
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Ultraschall (Sonographie): Er
funktioniert mit Schallwellen und kommt somit ohne Strahlung aus. Er ist
beliebig oft reproduzier- und wiederholbar. Bei beschwerdefreien Frauen wird er
durch die gesetzlichen Krankenkassen aber nicht bezahlt.
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Sonographie in der Schwangerschaft
Sie ist in den Mutterschaftsrichtinien im Verlaufe einer normalen
Schwangerschaft drei mal vorgeschrieben (um die 10., 20. und 30.
Svhwangerschaftswoche). Häufigere Untersuchungen, ohne dass eine
Risikoschwangerschaft vorliegt, werden von den gesetzlichen Kassen aber nicht
bezahlt, genauso wie das sog. “Babyfernsehen” mit Ausdruck von Bildern oder
Aufnahmen auf Video-CD oder die speziell von uns angebotene
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3D- und 4D-Sonographie
Hier haben Sie, Ihr Partner oder ein “großes” Brüderchen oder Schwesterchen
die Möglichkeit, Ihr Kind im Mutterleib plastisch (3D) und in Bewegung (4D)
lebensecht und sehr gut erkennbar zu beobachten. Ein bleibendes Erlebnis, das
wir für Sie selbstverständlich in Bildern und auf Video-CD festhalten. Achten
Sie auf unseren speziellen Aushang in der Praxis.
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Vaginalsonographie (Ultraschall über die Scheide):
Sie ermöglicht die Aussage der gynäkologischen Untersuchung über die
Betrachtung des Muttermundes und die Tastuntersuchung hinaus deutlich zu
verbessern. So kann man beginnende Erkrankungen der Gebärmutter, der
Eierstöcke und Eileiter bereits sehen, wenn sie noch keine Beschwerden
bereiten. Für beschwerdefreie gesunde Frauen wird diese Untersuchung durch die
gesetzliche Krankenkasse nicht gezahlt.
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Mammasonographie (Ultraschall der Brust)
Für alle Frauen zwischen 50 und 70 Jahren gibt es seit diesem Jahr das so
genannte Mammographie-Screening, im Rahmen dessen Sie einmal in zwei Jahren
eine Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brustdrüse) erhalten. Gehören Sie
nicht zu dieser Altersgruppe oder wünschen Sie Untersuchungen außerhalb des
zweijährigen Intervalls, dann können wir Ihnen die Sonographie der Brust sehr
gerne anbieten. Tasten Sie einen Knoten in der Brust oder haben Sie andere
Beschwerden, ist diese Untersuchung für Sie selbstverständlich kostenlos.
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» Spezielle Labortests:
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zum nichtinvasiven (und damit komplikationslosen) Ausschluss kindlicher
Schädigungen des Erbgutes (hier Trisomien) im ersten Schwangerschaftsdrittel
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(Ersttrimester- oder ET-Screening)
Dieser Test erlaubt anhand der sonographischen Messung der
Nackenfaltendicke des Embryos sowie zweier Werte aus Ihrem Blut eine
verläßliche Einschätzung des Risikos kindlicher Trisomien (dreifaches statt
doppeltes Vorhandensein eines Chromosoms im Erbgut; bekannteste: Trisomie 21
oder Down-Syndrom oder Mongoloismus).
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zur Früherkennung des Blasenkrebses
Hier wird im Morgenurin ein spezieller Stoff nachgewiesen,
der auf einen sich entwickelnden Blasenkrebs hindeuten kann.
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zur Früherkennung von Darmkrebs
Standard ist der so genannte Hämokkult-Test, der direkt in unserer Praxis
durchgeführt wird,
nachdem Sie Stuhlproben dreier aufeinander folgender Tage abgegeben haben. Nicht gezahlt wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein spezieller
enzymatischer Test,
der empfindlicher ist und Darmkrebs sicherer vorhersagt.
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Toxoplasmose-Test
Dieser Test gehört seit einigen Jahren nicht mehr zu den vorgeschriebenen
Labortests in der Schwangerschaft, da die meisten Schwangeren bereits eine
Toxoplasmose durchgemacht haben.
Bei Frauen, die einmal eine Toxoplasmose-Infektion hatten, bilden sich
Antikörper im Blut. Daher sind sie normalerweise gegen eine Ansteckung immun,
und es besteht auch kaum eine Gefahr für den
Fötus.
Allerdings können diese Frauen eine sekundäre Toxoplasmose-Infektion bekommen,
aber auch hier besteht kaum Gefahr für den Fötus. Eine erstmalige Erkrankung
der Mutter im ersten oder zweiten Drittel einer Schwangerschaft kann aber zu
erheblichen Schädigungen des ungeborenen Kindes führen, die von einer
Fehlgeburt bis hin zu verschiedenen Fehlbildungen innerer Organe reichen
können.
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HPV-Test
Mit diesem Test lässt sich eine spezielle Virusinfektion im Bereich des
Muttermundes bzw. der Scheide nachweisen. Die Infektion mit gewissen Typen des
Humanen Papilloma-Virus (HPV) kann zu Zellveränderungen am Muttermund führen,
aus denen sich ein Gebärmutterhalskrebs entwickeln kann. Andere HPV-Typen
führen zur Entwicklung von Genitalwarzen. Der Nachweis der Viren gelingt lange
bevor es zu Veränderungen des Zellabstriches (Pap-Test) kommt. Der HPV-Test
ist somit eine sinnvolle Ergänzung zum Zellabstrich, der im Rahmen der
Krebsvorsorge durchgeführt wird.
Über die Preise unsere IGel-Leistungen informieren Sie sich bitte
hier.
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